logo Höhlenforschergruppe Dresden e.V.

über uns


Am 23. Mai 2005 wurde der Verein in Dresden (Vereinssitz) gegründet. Seit dem 20.07.2005 sind wir als gemeinnütziger Verein anerkannt. Unser Verein ist Mitglied im  Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e. V.  (kurz; VdHK) mit Sitz in München.

Die Höhlenforschergruppe Dresden e. V. versteht sich als Nachfolgeorganisation des Vereins für Höhlenkunde in Dresden. Unsere Wurzeln sind in der ehemaligen Höhlenforschergruppe Dresden zu suchen, jedoch sind wir kein Rechtsnachfolger dieser Gruppe.

Ziel und Zweck des Vereins ist die Erforschung und der Schutz von Höhlen und Karsterscheinungen in der Sächsisch- Böhmischen Schweiz und ihren angrenzenden Gebieten sowie den Karstgebieten Deutschlands. Andere unterirdische Hohlräume sind für die Tätigkeit des Vereins von Interesse, wenn sie mit Fachthemen der Höhlenforschung, des Umweltschutzes oder des Kulturerbes in Zusammenhang stehen. Der Verein hat in seiner Satzung die Ethik des VdHK verankert.

Der Verein hat sich die Aufgabe gestellt, an der Höhlenforschung interessierte Einzelpersonen zusammenzuführen und sie in ihrer Tätigkeit gemäß der Satzung zu unterstützen. Die Information der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten, Sammlungen, Behörden und naturwissenschaftlichen Vereinigungen, sowie naturschützenden Institutionen des In- und Auslandes, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen wird angestrebt.

Wer Interesse an einer Mitgliedschaft hat, besucht bitte unsere Kontaktseite und wendet sich an die entsprechende Adresse.

Durch die integrierte Mitgliedschaft im Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher erhält jedes Mitglied einen Mitgliedsausweis des Verbandes, der z. B. bei vielen Schauhöhlen des In- und Auslandes auf freiwilliger Basis Ermäßigungen auf den Eintrittspreis ermöglicht. Weiterhin sind durch die Verbandsmitgliedschaft erhebliche Ermäßigungen auf weitere Verbandspublikationen möglich. Die 4 x jährlich erscheinenden Verbandsmitteilungen und Jahrbücher werden gemeinschaftlich (Umlauf) genutzt. Verbandsmitglieder sind für die Tätigkeiten, die der Verbandsatzung entsprechen haftpflichversichert.

Eine Beteiligung am Bergungskosten-Solidaritätsfonds des VdHK e.V. ist möglich (Meldung durch Verein an den Verband beachten), sowie jedem Mitglied zu empfehlen. Am 17.6.2017 wurde auf der 62. ordentlichen Hauptversammlung in Laichingen die Auflage eines neuen Solidaritätsfonds 2 beschlossen, der die Ansammlung größerer Beträge ermöglicht. Die Fondseinlage jedes Mitglieds besteht aus einer einmaligen Zahlung von bis zu 600 €. Diese kann zu beliebigen Zeitpunkten in Teilen zu 60 € erfolgen. Mit jeder eingezahlten 60 €-Rate erhöht sich das Anrecht auf Leistungen aus dem Fondsvermögen um 10 %. Nachzahlungen bzw. die Auflage eines neuen Fonds werden erst wieder erforderlich, wenn größere Bergungskosten angefallen sind, was erfahrungsgemäß und glücklicherweise recht selten ist.

www.hfg-dresden.de

feuersalamander